Berlin, 27. Januar 2023. Die Novelle des Raumordnungsgesetztes der Bundesregierung wurde in der öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen stark kritisiert. Zahlreiche Sachverständige lehnten in der Sitzung vom Mittwoch die angestrebten Änderungen zum Raumverträglichkeitsverfahren ab, da sie die Kompetenzen der Kommunen und Behörden beschneiden. Diese Verfahren wurden unter anderem als „systemwidrig“ bezeichnet. Zudem wurde die einseitige Fokussierung der Novelle auf den Ausbau der Windenergie bemängelt. Denn durch den Entfall der Prüfungen für Umweltverträglichkeit und Artenschutz für Vögel in Windenergiegebieten leide insbesondere der Naturschutz.
Carolin Bachmann, AfD-Bundestagsabgeordnete und Mitglied des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen, erläutert dazu:
„Der Bundesregierung wurden durch die Sachverständigen klar die Grenzen aufgezeigt. Sie greift zugunsten der Windenergie viel zu weit in die Entscheidungshoheit der Kommunen und Behörden ein. Der einseitige Fokus der Novelle führt zudem zu weitreichenden Nutzungskonflikten. Der bewährte Anspruch der Raumordnung ausgeglichene soziale, wirtschaftliche und ökologische Verhältnisse anzustreben wird aufgegeben. Die Bundesregierung opfert den Natur- und Vogelschutz auf dem Altar der Windenergie. Aufgrund der ablehnenden Bewertung der Novelle durch die Sachverständigen muss das neue Raumordnungsgesetztes gestoppt werden.“