Novellierung des Raumordnungsgesetzes durch Bundesregierung stoppen
Berlin/Sachsen, 30. Januar 2023. Die Novelle des Raumordnungsgesetzes der Bundesregierung wurde in einer öffentlichen Anhörung vom Mittwoch letzter Woche stark kritisiert. Zahlreiche Sachverständige lehnten in der Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen die angestrebten Änderungen der Bundesregierung ab. Die Raumverträglichkeitsverfahren würden die Kompetenzen der Kommunen und Behörden beschneiden – sie wurden unter anderem als „systemwidrig“ bezeichnet. Zudem wurde die einseitige Fokussierung der Novelle auf den Ausbau der Windenergie bemängelt. Denn durch den Entfall der Prüfungen für Umweltverträglichkeit und Artenschutz für Vögel in Windenergiegebieten leide insbesondere der Naturschutz. Für Sachsen sind diese Änderungen des Raumordnungsgesetzes von besonderer Bedeutung. Die Novelle ermöglicht der Landesregierung den im Koalitionsvertrag festgehaltenen massiven Ausbau von Windenergie.
Carolin Bachmann, die AfD-Bundestagsabgeordnete aus Mittelsachsen, erläutert dazu:
„Der Bundesregierung wurden durch die Sachverständigen klar die Grenzen aufgezeigt. Sie greift zugunsten der Windenergie viel zu weit in die Entscheidungshoheit der Kommunen und Behörden ein. Der Landesebene gibt sie durch den Gesetzentwurf den Rahmen vor. In Sachsen wird die Landesregierung dazu ermächtigt ihre weitreichenden Ausbaupläne für Windkraft umzusetzen. Dieser einseitige Fokus wird zu weitreichenden Nutzungskonflikten führen. Insbesondere Natur- und Vogelschutz werden auf dem Altar der Windenergie geopfert. Ich fordere die Landesregierung dazu auf zugunsten der Bürger und der Natur innezuhalten. Der bewährte Anspruch der Raumordnung ausgeglichene soziale, wirtschaftliche und ökologische Verhältnisse anzustreben muss Sachsen erhalten bleiben. Ich werde mich für meinen Teil in Berlin dafür einsetzen die Novellierung des Raumordnungsgesetzes zu stoppen.“