§ 249 BauGB – Bundesregierung hebelt kommunales Recht zugunsten der Windkraft aus
Berlin, 11. Oktober 2024. Der Deutsche Bundestag debattierte am Donnerstag die seit langem von der Bundesregierung angekündigte Novellierung des Baugesetzbuches. Der eingebrachte Gesetzentwurf zur Stärkung der integrierten Stadtentwicklung sieht unter anderem die Erleichterung des Ausbaus der Windenergieanlagen vor. Durch den neuen Paragrafen 249 sollen Sonderregeln etabliert werden, welche im Rahmen der 2-Prozentflächen für Windenergieanlagen, die rechtsverbindlichen Bebauungspläne der Kommunen umgehen. Die AfD-Bundestagsabgeordnete Carolin Bachmann kritisiert diese Pläne der Bundesregierung scharf:
„Die Bundesregierung befeuert mit dieser Regelung den völligen Wildwuchs der Windanlagen und zerstört damit unsere Landschaft vollständig. Anstatt sich selbst und ganz Deutschland einzugestehen, dass die Energiewende gescheitert ist, verfällt die Bundesregierung mit dem neuen Paragrafen 249 im Baugesetzbuch in einen panischen Aktionismus. Diese aggressive Landnahme stört nicht nur die Lebensqualität der Bürger und schadet den natürlichen Lebensgrundlagen unseres Volkes. Mit der Neuregelung greift die Bundesregierung unzulässig tief in die kommunale Planungshoheit ein. Bestehendes kommunales Satzungsrecht wird ignoriert und zugunsten der Windindustrie und ihren Anlagen annulliert. Die Aushebelung rechtsverbindlicher Bebauungspläne ist ein Skandal! Damit wird auch die letzte kommunale Bastion gegen den völlig sinnlosen Ausbau der Windenergie geschliffen. Auch die kommunalen Spitzenverbände kritisieren das Vorgehen der Bundesregierung scharf und sehen dem Wildwuchs der Windenergie Tür und Tor geöffnet. Wir in der AfD-Bundestagsfraktion sprechen uns schon immer gegen die gescheiterte Energiewende und für starke deutsche Kommunen mit einer lebendigen Selbstverwaltung aus.“
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